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Standaufsicht

Alles, was du wissen musst

Der Lehrgang „Standaufsicht“ qualifiziert Teilnehmer gemäß §27 WaffGes i.V.m. §10 (AWaffV) Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung zur verantwortlichen Aufsichtsperson auf auf sportlich genutzten Schießstätten. Diese Ausbildung ist für alle erforderlich, die den Schießbetrieb beaufsichtigen möchten, sei es im Verein oder bei Wettkämpfen.

Inhalte des Lehrgangs

Die Schulung vermittelt sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Kompetenzen, darunter:

  • Rechtliche Grundlagen des Waffenrechts und der Schießstandordnung
  • Aufgaben und Pflichten einer Standaufsicht
  • Sicherheitsbestimmungen und Verhaltensregeln auf Schießständen
  • Umgang mit Waffen und Munition
  • Verhalten bei Unfällen und Notfällen
  • Versicherungsfragen und Haftung

Die Ausbildung basiert auf den Richtlinien des Deutschen Schützenbundes (DSB) und den gesetzlichen Vorgaben des Waffengesetzes.

Voraussetzungen

Teilnehmer müssen in der Regel:

  • mindestens 18 Jahre alt sein
  • über eine gültige Waffensachkunde nach § 7 WaffG verfügen
  • Mitglied in einem dem WSV angeschlossenen Verein sein

In einigen Fällen kann die Standaufsichtsausbildung auch im Rahmen eines umfassenderen Sachkundelehrgangs integriert sein.

Dauer und Abschluss

Der Lehrgang umfasst in der Regel einen halben Tag (ca. 4 Unterrichtseinheiten). Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die sie als qualifizierte Standaufsicht ausweist.

Anmeldung und Termine